Forschung und Entwicklung

Mit Gesetz Nr. 669/2004, Gbl., wurden mit Wirkung ab 1.1.2005 in Gesetz Nr. 586/1992, Gbl., Einkommensste­uergesetz, in der Fassung späterer Vorschriften, die Bestimmungen von § 34 Abs. 4 und 5 aufgenommen, denen zufolge Ausgaben, die für die Realisierung von Forschungs- und Entwicklungspro­jekten aufgewendet wurden, zu 100% von der Besteuerungsgrun­dlage abzugsfähig sind. Praktisch bedeutet das, dass sich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowohl buchhalterisch als auch steuerrechtlich als abzugsfähiger Posten niederschlagen können..

Von der Kammer der Steuerberater der Tschechischen Republik wurde in Zusammenarbeit mit dem Rat für Forschung und Entwicklung der Regierung der Tschechischen Republik ein Probezertifizi­erungskurs veranstaltet mit dem Ziel, die Voraussetzungen für die praktische Anwendung der oben erwähnten abzugsfähigen Posten zu schaffen. Inhaltlich war der Kurs darauf ausgerichtet, die Absolventen zu befähigen, konkrete praktische Situationen und Forschungs- und Entwicklungspro­jekte in Übereinstimmung mit Gesetz Nr. 130/2002 Gbl., Gesetz über die Förderung von Forschung und Entwicklung, als materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung von § 34 Abs. 4, Einkommensste­uergesetz, einzuordnen.

Dieser Zertifizierungskurs wurde von Herrn Ing. Jaroslav Procházka erfolgreich absolviert. Somit kann die Firma HP konzult, spol. s r.o. ihren Klienten auch auf dem Gebiet abzugsfähiger Aufwendungen für Forschung und Entwicklung gemäß § 34 Abs. 4, Einkommensste­uergesetz, qualifizierte Dienstleistungen anbieten.

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